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Beirat verabschiedet Empfehlungen zur Förderpraxis

Drei Jahre nach der Einführung des Deutschlandstipendiums zieht der Beirat Bilanz. Ausgehend von zahlreichen Beispielen aus der Praxis spricht das Gremium konkrete Empfehlungen zur praktischen Anwendung des Stipendienprogramms an den Hochschulen aus.

Stand: Februar 2014

Drei Jahre nach der Einführung des Deutschlandstipendiums zieht der Beirat Bilanz. Ausgehend von zahlreichen Beispielen aus der Praxis spricht das Gremium dabei konkrete Empfehlungen zur praktischen Anwendung des Stipendienprogramms an den Hochschulen aus.

Überwiegend positive Erfahrungen hat der Beirat Deutschlandstipendium dem 2011 gestarteten nationalen Stipendienprogramm in seiner jüngsten Empfehlung attestiert. Dabei rät das zwölfköpfige Gremium, dem unter anderem Vertreter von Studierenden, Gewerkschaft, Hochschulen und Förderern angehören, den Umgang mit privaten Förderern beim Deutschlandstipendium den gleichen Regeln zu unterstellen wie denen für die generell gepflegten Kontakte zu privaten Mittelgebern, zum Beispiel im Rahmen einer Stiftungsprofessur. Für den Umgang mit den Akteuren des Deutschlandstipendiums gelten die Prinzipien der Unabhängigkeit der Hochschule, der Freiheit der Wissenschaft und der Transparenz. Hieraus leitete der Beirat konkrete Empfehlungen für die Förderpraxis ab. Das Gremium stützte sich dabei auf an Hochschulen bereits bewährte Verfahren bei der Fördererakquise, bei Bewerbung und Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie bei der Vernetzung von Studierenden, Förderern und Hochschulen. Darüber hinaus regt der Beirat in seiner Empfehlung an, das Deutschlandstipendium auch in den hochschuleigenen Code of Conduct einzubinden oder zum Anlass dafür zu nehmen, einen solchen zu verabschieden.