Navigation und Service

-

Förderquote und Mittelakquise

Hochschulen können Deutschlandstipendien bis zu einer vorgegebenen Höchstgrenze vergeben. Darüber hinaus können sie durch Umverteilung innerhalb eines Bundeslandes weitere Stipendienkontingente nutzen. Bei der Einwerbung von privaten Stipendienmitteln unterstützt der Bund die Hochschulen mit der Akquisekostenpauschale.

Spielräume für die Umverteilung

Die Höchstgrenze, bis zu der eine Hochschule Deutschlandstipendien vergeben kann, liegt derzeit grundsätzlich bei 1,5 Prozent ihrer Studierenden. Einige Hochschulen schöpfen die Anzahl der daraus resultierenden Stipendien aus, andere Hochschulen können nur einen Teil ihrer Deutschlandstipendien vergeben.

Daran angeknüpft besteht die Möglichkeit der Umverteilung von Stipendien einer Hochschule, die ihre Höchstgrenze nicht ausgeschöpft hat, zu anderen Hochschulen im selben Bundesland, die mit den von ihnen eingeworbenen privaten Mitteln mehr Stipendien vergeben können, als ihnen nach der jeweils geltenden Höchstgrenze zustehen. Durch das Verfahren der Umverteilung kann eine Hochschule bis zu 8 Prozent ihrer Studierenden mit dem Deutschlandstipendium fördern, wenn sie die dafür notwendigen privaten Fördermittel einwerben kann. So können noch mehr Studierende vom Deutschlandstipendium profitieren.

Bund hilft bei Mittelakquise

Die eine Hälfte von privaten Fördernden und die andere Hälfte vom Bund – das ist das Grundprinzip des Deutschlandstipendiums. Auch bei der Akquise der privaten Fördermittel leistet der Bund Unterstützung: Hochschulen, die das Deutschlandstipendium anbieten, erhalten vom Bund für die Mittelakquise finanzielle Hilfe.

Die Höhe der sogenannten Akquisekostenpauschale beträgt 7 Prozent und richtet sich nach der Höhe der privaten Mittel, die entsprechend der Höchstgrenze für Stipendien (1,5 Prozent der Studierenden) im jeweiligen Jahr an der Hochschule maximal eingeworben werden können.

Das Zahlt der Bund dazu: Beispiel für die Berechnung der Akquisekostenpauschale für ein Jahr

An einer Hochschule mit 20.000 Studierenden können insgesamt 300 Studentinnen und Studenten gefördert werden. Das entspricht der aktuell geltenden Höchstförderquote von 1,5 Prozent aller Studierenden einer Hochschule. Für sie kann die Hochschule im Jahr (mit 12 Fördermonaten) maximal 540.000 Euro von privaten Geldgebern einwerben (300 mal 150 Euro pro Monat mal 12 Monate). Davon 7 Prozent ergeben 37.800 Euro vom Bund als Akquisepauschale.