Förderquote und Mittelakquise
Hochschulen können Deutschlandstipendien bis zu einer vorgegebenen Höchstgrenze vergeben. Darüber hinaus können sie durch Umverteilung innerhalb eines Bundeslandes weitere Stipendienkontingente nutzen. Bei der Einwerbung von privaten Stipendienmitteln unterstützt der Bund die Hochschulen mit der Akquisekostenpauschale.
Spielräume für die Umverteilung
Die Höchstgrenze, bis zu der eine Hochschule Deutschlandstipendien vergeben kann, liegt derzeit grundsätzlich bei 1,5 Prozent ihrer Studierenden. Einige Hochschulen schöpfen die Anzahl der daraus resultierenden Stipendien aus, andere Hochschulen können nur einen Teil ihrer Deutschlandstipendien vergeben.
Daran angeknüpft besteht die Möglichkeit der Umverteilung von Stipendien einer Hochschule, die ihre Höchstgrenze nicht ausgeschöpft hat, zu anderen Hochschulen im selben Bundesland, die mit den von ihnen eingeworbenen privaten Mitteln mehr Stipendien vergeben können, als ihnen nach der jeweils geltenden Höchstgrenze zustehen. Durch das Verfahren der Umverteilung kann eine Hochschule bis zu 8 Prozent ihrer Studierenden mit dem Deutschlandstipendium fördern, wenn sie die dafür notwendigen privaten Fördermittel einwerben kann. So können noch mehr Studierende vom Deutschlandstipendium profitieren.
Bund hilft bei Mittelakquise
Die eine Hälfte von privaten Fördernden und die andere Hälfte vom Bund – das ist das Grundprinzip des Deutschlandstipendiums. Auch bei der Akquise der privaten Fördermittel leistet der Bund Unterstützung: Hochschulen, die das Deutschlandstipendium anbieten, erhalten vom Bund für die Mittelakquise finanzielle Hilfe.
Die Höhe der sogenannten Akquisekostenpauschale beträgt 7 Prozent und richtet sich nach der Höhe der privaten Mittel, die entsprechend der Höchstgrenze für Stipendien (1,5 Prozent der Studierenden) im jeweiligen Jahr an der Hochschule maximal eingeworben werden können.